Erfahren Sie hier den Stand der Situation in den einzelnen Ländern sowie die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität dieser Reiseinformation übernehmen können. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Da sich die Informationen laufend ändern, bitte informieren Sie sich immer zusätzlich auf den Webseiten der zuständigen Ministerien über die gültigen Reisebestimmungen.
Quellen: Passolution und bmeia.gv.at | Stand: 18.05.2022
Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at und auf der Website des Sozialministeriums.
Urlaubsreisen sind grundsätzlich für alle möglich. Für Rückfragen, wählen Sie bitte den richtigen Kontakt:
Weitere aktuelle Infos auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie unter www.bmeia.gv.at.
Bitte beachten Sie die aktuellen Ein- & Ausreisebestimmungen der Reiseländer sowie die Rückreisebestimmungen nach Österreich.
BITTE BEACHTEN SIE DIE EINREISEBEDINGUNGEN IN ÖSTERREICH:
Einreise nach Österreich:
Bei der Einreise aus sämtlichen Staaten gilt 3-G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet).
Bitte entnehmen Sie alle genauen Details der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie unter www.bmeia.gv.at
Weitere umfangreiche Infos finden Sie auch auf der "Re-Open EU" Seite der Europäischen Union >
Tipp: Führen Sie vor der Urlaubsplanung & Abreise den Corona-Einreisecheck der AK durch >
Für alle Abflüge ab Deutschland müssen Fluggäste ab sechs Jahren einen 3G-Nachweis vor Flugantritt erbringen.
Das gilt für alle Abflüge ab Deutschland, auch für Transitgäste, die in Deutschland umsteigen und weiterfliegen.
Für die Einreise nach Deutschland müssen Fluggäste ab 12 Jahren nach wie vor einen 3G-Nachweis am Check-in vorgelegen. Das negative Testergebnis darf zum Zeitpunkt der Einreise in Deutschland bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden alt und bei einem Antigentest maximal 48 Stunden alt sein.
Die Regelung gilt nicht nur für TUIfly, sondern grundsätzlich für alle Airlines. Die Airlines sind verpflichtet stichprobenartige Kontrollen zu implementieren. Darüber hinaus kann aber auch die Polizei am Flughafen Kontrollen durchführen.
Die Einreise ist für Touristen möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: (diese Verpflichtung gilt für alle Reisenden ab 12 Jahren):
das Digitale-Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“) über die COVID-19-Impfung/einen negativen Test/eine Genesungsbescheinigung. In diesen Fällen muss NICHT mehr das Spain Travel Health Formular ausgefüllt werden.
Maskenpflicht: Ja - allgemeine Maskentragepflicht für Personen ab 6 Jahren an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Registrierung: Eine Registrierung über das Spain Travel Health Portal ist nur noch für Fluggäste erforderlich, die nicht über ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein gleichwertiges digitales Zertifikat (von einem Drittstaat, der sich dem EU-System angeschlossen hat) verfügen.
Besonderheiten: Gesundheitskontrollen werden bei der Ankunft in Spanien vorgenommen. Die Regionalregierungen der einzelnen spanischen Regionen können jedoch bei Bedarf weitergehende Maßnahmen beschließen, wie zum Beispiel Ausgangssperren.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: (Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen)
negativer PCR-Test mit QR-Code (nicht älter als 72 Stunden); ev. COVID-19 abdeckende Reiseversicherung (kann in Einzelfällen von den Behörden verlangt werden)
oder ein Impfzertifikat mit QR-Code, wobei die 2. Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit
Registrierung: Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Dieses erhalten Reisende vor Ort.
Besonderheiten: Es besteht keine Quarantäneverpflichtung.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein.
Notwendige Nachweise/Tests:
Vollständig Geimpfte: Nachweis des Impfpasses; Testnachweis nicht mehr erforderlich
Nicht (vollständig) geimpfte Reisende: Verpflichtung der Vorlage eines negativen Tests (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden)
Maskenpflicht: Ja. In großen Teilen der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://app.e7mi.tn/travelers/add.
Besonderheiten: Bei Zutritt zu allen öffentlichen Einrichtungen gilt seit die verpflichtende Vorlage eines Gesundheitspasses.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at.
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://cyprusflightpass.gov.cy/en/country-categories.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Besonderheiten: Bei der Einreise in die Republik Zypern positiv getestete Personen müssen sich in eine 10- tägige Quarantäne in ein eigens dafür vorgesehenes Hotel begeben. Erst nach Ende der Quarantäne kann der Rückflug angetreten oder der Aufenthalt fortgesetzt werden. Ein Freitesten ist nicht möglich.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: (gültig für alle Reisende ab 12 Jahren)
Negativer PCR Test (nicht älter als 72 Stunden)
oder negativer Antigenschnelltest (nicht älter als 48 Stunden)
oder Nachweis über Impfung gegen COVID-19-Coronavirus, welche mindestens 14 Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen sein muss
oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Covid-19-Erkrankung.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://register.health.gov.tr/
Besonderheiten: Nach erfolgreichem Ausfüllen erhalten Reisende einen sogenannten "HES-Code", den sie während ihres Aufenthalts vorweisen können müssen. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist teilweise möglich.Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://imigrante.sef.pt/en/covid-19/faqs/#1621260487902-d902626b-0431.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
Negativer PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Negativer Antigen Test (nicht älter als 24 Stunden)
oder Nachweis über Impfung gegen COVID-19, welche mindestens 14 Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen sein muss.
Ausgenommen sind Genesene mit COVID-19-Zertifikat der EU und Kinder unter 12 Jahren.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card
Besonderheiten: Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein negativer Testnachweis benötigt. Teilweise wird ein Impf- oder Genesungsnachweis auch nur in Kombination mit einem negativen Test anerkannt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://covid19estamoson.gov.pt/lista-de-concelhos-nivel-de-risco/
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
Buchungsbestätigung einer zertifizierten Unterkunft und des Rückfluges
Stichproben-PCR-Testungen bei Einreisenden möglich
gültiges Visum
Vorab-Übermittlung der Traveller Health Declaration (Online-Übermittlung innerhalb 48 Stunden vor Abreise nach den Malediven)
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://imuga.immigration.gov.mv/ethd/create
Besonderheiten: Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann auch zu COVID-Tests kommen.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Derzeit ist die Einreise grundsätzlich möglich.
Notwendige Nachweise/Tests:
3G-Regel: Einreise für Getestete, Genesene und Geimpfte nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden) möglich. Außerdem benötigen vollimmunisierte Reisende bei der Einreise einen Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die eine etwaige COVID-19 Erkrankung abdeckt. Des Weiteren wird ein PCR-Test entweder bei Ankunft am Flughafen oder in der COVID-19 Unterkunft durchgeführt.
Ungeimpfte Reisende benötigen bei der Einreise in Mauritius einen Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die eine etwaige COVID-19 Erkrankung abdeckt. Des Weiteren muss ein PCR-Test bei Ankunft am Flughafen oder in der Unterkunft durchgeführt werden, sofern diese ein beim Staat registriertes „COVID-19 Hotel“ ist und es muss eine 7-tägige Quarantäne eingehalten werden.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Besonderheiten: Detailinformationen zur Einreise finden Sie unter: https://mauritiusnow.com/.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at.
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist teilweise möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: (Auch Kinder unterliegen der Testpflicht)
Negativer PCR Test (nicht älter als 72 Stunden)
Österreich befindet sich derzeit auf der Liste der „permitted countries“, dies kann sich jedoch jederzeit ändern; bei COVID-19 Impfnachweis gibt es Einreiseerleichterungen.
Reisende müssen eine Reisekrankenversicherung nachweisen, die COVID-19 abdeckt. Dies gilt auch für geimpfte Reisende.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://seychelles.govtas.com/
Besonderheiten: Bitte beachten Sie dabei, dass der Aufenthalt nur in einer zertifizierten Unterkunft gestattet ist. Eine Übersicht dazu finden Sie unter folgendem Link: tourism.gov.sc/list-of-all-covid-19-health-certified-tourism-businesses/. Ein Buchungsnachweis über die gesamte Aufenthaltsdauer muss bei Einreise nachgewiesen werden.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich, jedoch unterscheiden sich die Einreise- und Quarantänebestimmungen je nach Emirat.
Quarantäne bei Einreise: die Quarantänebestimmungen unterscheiden sich je nach Emirat. Nähere Informationen finden Sie auf bmeia.gv.at.
Einreise Abu Dhabi und Dubai:
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Reisende, die nach Abu Dhabi reisen, müssen sich fünf Tage vor Abflug auf der folgenden Webseite registrieren: https://smartservices.ica.gov.ae/echannels/web/client/guest/index.html#/registerArrivals. Dies gilt auch dann, wenn sie in ein anderes Emirat weiterreisen möchten. Bitte entnehmen Sie weiterführende Informationen zur Anwendung und Registrierung folgendem Link.
Besonderheiten: Reisende in Dubai müssen sich in der COVID-19 DXB App registrieren. Reisende nach Abu Dhabi benötigen hingegen die ALHOSN-App. Diese wird auch bei Einreise in andere Emirate empfohlen.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
Kein Test bei Einreise erforderlich aber verstärkte Gesundheitskontrollen am Flughafen und Einweisung in eine Isolierstation bei Verdacht auf Coronainfektion.
Nach dem Zufallsprinzip erfolgen stichprobenartige COVID-Schnelltests. Sollte der Schnelltest positiv sein, wird ein PCR-Test durchgeführt. Reisende, die einen maximal 72 Stunden alten, negativen PCR-Testbefund bei der Einreise vorlegen können, sind von den Stichprobentests ausgenommen.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://eticket.migracion.gob.do/
Besonderheiten: Wurde das Formular erfolgreich ausgefüllt, erhalten Reisende einen QR-Code, den sie vorweisen können müssen. Bitte beachten Sie, dass auch zur Ausreise ein solches Formular ausgefüllt werden muss. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
3G-Regel: Kein Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Fluglinien nichtsdestotrotz die Vorlage eines Nachweises im Sinne der 3G-Regel verlangen, eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie rechtzeitig vor Antritt der Reise wird empfohlen.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Besonderheiten: Es wird dringend empfohlen, bei Einreise eine Kopie des Rückflugtickets, einen Unterkunftsnachweis sowie den Nachweis, dass man über genug finanzielle Mittel für den Aufenthalt verfügt, mit sich zu führen. Bei Nichtvorweis dieser Dokumente kann die Einreise verweigert werden.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Notwendige Nachweise/Tests:
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf: https://tp.consular.go.th/
Besonderheiten: Die genauen Bestimmungen sowie Regelungen für nicht-vollimmunisierte Personen und Personen sind auf der Webseite der thailändischen Tourismusbehörde abrufbar.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Es wird empfohlen, sich in den lokalen und sozialen Medien über die allfällig aktuell angeordneten Maßnahmen zu informieren, da sich diese häufig ändern und den Anordnungen der lokalen Behörden Folge zu leisten.
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist für Touristen möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://travel.gov.gr
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: Alle Reisenden, die in Griechenland einreisen, müssen keine Covid-Dokumente (Impfbescheinigung, Genesenenzertifikat, PCR- oder Antigentest) mehr vorlegen.
Registrierung: Es gibt weiterhin ein vereinfachtes PLF, dessen Ausfüllen OPTIONAL ist und ausschließlich dem Zweck dient, den Reisenden die Ausstellung einer EU-Bescheinigung über ein negatives oder positives COVID-19-Testergebnis zu ermöglichen. Nähere Informationen können Sie folgender Homepage entnehmen: Protocol for Arrivals in Greece - travel.gov.gr.
Besonderheiten: In Griechenland gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 wie Maskenpflicht im Innenbereich, Abstandhaltung von 1,5 Metern obligatorische Verwendung von Masken mit erhöhtem Schutz des Typs KN-95 (FFP2) in Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Menschenansammlungen sowie in der Gastronomie.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at sowie unter https://travel.gov.gr
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist für Touristen möglich. Reisende aus folgender Aufstellung dürfen einreisen: https://www.esteri.it/mae/en/ministero/normativaonline/decreto-iorestoacasa-domande-frequenti/focus-cittadini-italiani-in-rientro-dall-estero-e-cittadini-stranieri-in-italia.html
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: (diese Verpflichtung gilt auch für Minderjährige ab sechs Jahren)
Vorlage eines der folgenden drei Nachweise in Form eines „Grünen COVID-19-Passes“:
Bestimmungen innerhalb Italiens: Sollte bei Einreise keine der oben genannten Bestätigungen vorgelegt werden können, muss man sich einer 5-tägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test unterziehen. Für zahlreiche Aktivitäten ist der “Super Green Pass“ erforderlich.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit, in allen geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von Privatwohnungen), in privaten Fortbewegungsmitteln sofern die Personen nicht demselben Haushalt angehören.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://app.euplf.eu/#/
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://mup.gov.hr/uzg-covid/english/286212
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: Reisende aus dem EU/EWR- und Schengenraum kommend können derzeit ohne Einschränkungen nach Kroatien einreisen
Maskenpflicht: Ja - in öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Innenräumen sowie im Freien, wenn kein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://entercroatia.mup.hr/
Besonderheiten: Reisende sind verpflichtet, den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen sowie die Abstandsregeln strikt einzuhalten.
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: sämtliche COVID-19-Einschreisebeschränkungen sind seit 01.05.2022 aufgehoben
Maskenpflicht: Nein
Registrierung: Die Registrierung erfolgt über ein Einreiseformular, das an den Grenzstellen erhältlich ist.
Besonderheiten: Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist für Touristen möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://www.maltairport.com/covid19/
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests: (gilt für alle ab dem vollendeten 12. Lebensjahr)
3G-Regel und Zertifikate: Das digitale COVID-19-Zertifikat der EU (empfohlen) sowie sonstige offizielle Test-, Impf- und Genesungszertifikate werden bei der Einreise und beim Zugang zu Restaurants, Hotels oder Ähnlichem vollumfänglich anerkannt.
Ausgefülltes Gesundheitsformular
Detaillierte Informationen zu Reisen nach und in Cabo Verde finden Sie auf der Tourismus-Informationsseite des Landes: https://travel.gov.cv/.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://www.ease.gov.cv/ (bei Pauschalreisen ist die Registrierung bereits inkludiert)
Besonderheiten: In der Öffentlichkeit gilt im ganzen Land die Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und auch an stark frequentierten Orten im Freien.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist teilweise möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
Vor Einreise ist der Fluglinie ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen COVID-19 und ein negatives COVID-19-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorzulegen. Der Test darf nicht länger als 3 Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Zudem müssen für das Contact Tracing Kontaktdaten bekannt gegeben werden.
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://www.cdc.gov/quarantine/pdf/attachment-a-global-passenger-disclosure-and-attestation-2021-01-12-p.pdf. Auch die kostenpflichtige Online-Registrierung (ESTA) ist bei der USA Einreise verpflichtend. Diese muss mind. 72 Stunden vor Abflug über folgendes Formular durchgeführt werden: https://esta.cbp.dhs.gov/.
Besonderheiten: Die Einreise ist nur dann erlaubt, wenn Sie vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Auch bei einem Zwischenstopp und der Weiterreise in ein anderes Land wird die Online-Registrierung ESTA benötigt.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter bmeia.gv.at
Wichtig vor Ort:
Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Einreise ist möglich.
Quarantäne bei Einreise: Nein
Notwendige Nachweise/Tests:
negativer PCR-Test (nicht älter als 96 Stunden vor Abflug)
Online-Registrierung 24 Stunden vor Einreise unter folgendem Link: https://afyamsafiri.moh.go.tz/. Für die Einreise nach Sansibar muss folgendes Formular verwendet werden: https://healthtravelznz.mohz.go.tz/traveller/#/home
Maskenpflicht: Ja - in der Öffentlichkeit.
Registrierung: Ja, mittels Formular auf https://healthtravelznz.mohz.go.tz/traveller/#/home. Der im Zuge der Registrierung vergebene „Unique Health Code“ ist bei Einreise vorzuweisen. Aufgrund limitierter Kapazitäten zur Abnahme/Auswertung von PCR-Tests kann eine mehrtägige Wartezeit auf das Testergebnis nicht ausgeschlossen werden.
Besonderheiten: Einreisende aus „Hochrisiko-Ländern“ müssen sich bei Ankunft zusätzlich einem Schnelltest unterziehen. Ein Schnelltest kann jedoch auch bei Einreisen aus Nicht-„Hochrisiko-Ländern“ verlangt werden. Bei positivem Test muss man sich-auf eigene Kosten - einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung unterziehen.
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Quarantäne bei Rückkehr: Nein, wenn 3-G Nachweis erbracht wird. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die mit einem negativen Test jederzeit beendet werden kann. Zudem ist in diesem Fall eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at erforderlich, die frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen darf.
Bitte entnehmen Sie alle genauen & aktuellen Informationen unter www.bmeia.gv.at sowie der Websites des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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