Gesundheit:
Als Reisender sollten Sie sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; erforderlichenfalls sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Mindestteilnehmer:
Bei einigen unserer Angebote schreiben wir eine Mindestteilnehmerzahl aus. Wenn es nicht genug Interessenten für Ihre Reise gibt, versuchen wir, Ihnen ein alternatives Angebot zu machen. In ganz seltenen Fällen müssen wir die Reise absagen. Dann informieren wir Sie spätestens fünf Wochen vor dem gebuchten Termin.
Mindestaufenthalt:
Bis auf wenige Ausnahmen sind unsere Hotels tageweise - je nach Flugangebot - buchbar. Eine tägliche An- und Abreise ist also fast immer möglich.
Sport- und sonstiges Sondergepäck:
Wenn Sie Sportgeräte oder anderes Sondergepäck mitnehmen wollen, so müssen Sie dieses rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Abflug, bei Ihrem Reisebüro oder per Internet bei der jeweiligen Fluggesellschaft anmelden. Das Sondergepäck muss transportgerecht verpackt und von Ihnen zum Flughafen transportiert werden; ggf. ist auch die Vorlage eines Versicherungsnachweises erforderlich. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, den Inhalt des Sondergepäcks zu prüfen und ggf. die anwendbaren Übergepäck-Raten zu berechnen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle.
Rund um den Flug:
Bei unseren Flügen handelt es sich um Non-Stop- oder Direktflüge. Die in den Flugtabellen angegebenen Flugzeiten beruhen auf Durchschnittswerten und können von der tatsächlichen Flugzeit - je nach benutzter Flugroute - abweichen. Aufgrund verschiedener Einflüsse kann es auch kurzfristig zu Änderungen der Streckenführung, Flugzeiten und Fluggesellschaften sowie zu Umsteigeverbindungen kommen.Alle Fluggesellschaften bemühen sich um eine planmäßige Durchführung der Flüge, jedoch können Verspätungen aufgrund von schlechter Witterung, technischer Probleme oder Überfüllung des internationalen Luftraums nie ausgeschlossen werden. Auch auf Streiks der Fluglotsen und des Flughafenpersonals haben wir keinen Einfluss. In Einzelfällen kann es aufgrund von höherer Gewalt zu Verspätungen von Stunden oder Tagen kommen; auch ist es möglich, dass Sie die geplanten Anschlüsse und Weiterbeförderungen nicht in Anspruch nehmen können. Wir sind bestrebt, die Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir können Sie daher nur um Ihr Verständnis bitten, denn oberste Priorität hat immer die Sicherheit unserer Gäste. Bitte beachten Sie, dass Ihr An- und Abreisetag in erster Linie ein Reisetag ist. Abflüge können auch in die Nachmittags- und Abendstunden fallen und Rückflüge schon morgens stattfinden. Wir machen weiterhin darauf aufmerksam, dass inzwischen alle Fluggesellschaften ausschließlich Nichtraucherflüge anbieten. Die Art der Verpflegungsleistung an Bord des Flugzeugs kann je nach Fluggesellschaft unterschiedlich ausfallen. Einige Fluggesellschaften bieten während des Fluges keine inkludierte Verpflegungsleistung mehr an.Sofern eine Sicherheitsgebühr von Urlaubsländern erhoben wird, behalten wir uns vor, diese als Zuschlag zum Reisepreis zu berechnen. In diesem Fall werden Sie bei Ihrer Buchung darüber informiert. Sollte Ihre Reise in den Übergangszeitraum Winter-/Sommersaison bzw. Sommer-/Wintersaison fallen, kann es durch Umstellung der Flugpläne zu verkürzten bzw. verlängerten Aufenthalten kommen. Genauere Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Reisebüro.Bei Ihrer Buchung geben wir den Namen des voraussichtlich ausführenden Luftfahrtunternehmens bekannt. Sollte es in Bezug auf die Fluggesellschaft zu einer Abweichung kommen, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.
Kindersitze an Bord:
Babys und Kleinkinder können an Bord mancher Fluggesellschaften auf mitgebrachten Kindersitzen Platz nehmen. Welche Autokindersitze für die Befestigung auf ausgewählten Flugzeugsitzen zugelassen sind und wie die erforderliche Sitzplatzreservierung abgewickelt wird, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft.
Haustiere:
Wenn Sie Ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen wollen, informieren Sie sich über die Möglichkeiten bitte vor Buchung bei Ihrem Reisebüro. Auch wenn Sie Ihr Haustier mitnehmen können, kann es sein, dass Sie sich mit ihm nicht in allen Hotelbereichen aufhalten dürfen.
Urlaubssouvenirs und Artenschutz:
Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, indem es die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen sowie von Produkten aus diesen stark einschränkt oder sogar ganz verbietet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird in Europa strafrechtlich geahndet. Was Sie beispielsweise nicht aus Ihrem Urlaub mitbringen dürfen:
- Alpenpflanzen (z. B. Edelweiß, Enzian), Orchideen- und Sukkulentenarten
- lebende oder ausgestopfte Vögel (z. B. Greifvögel, Eulen, Flamingos, Kraniche)
- Felle von Wildkatzen und Bären
- Land- oder Wasserschildkröten
- Souvenirs aus Korallen (z. B. Korallenketten), bestimmte Muscheln oder Schnecken, Seepferdchen
- Kaviar
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.artenschutz-online.de, beim Bundesamt für Naturschutz (
www.bfn.de) oder in Österreich beim Bundesministerium für Finanzen (
www.bmf.gv.at).
Informationen aus dem Internet:
Bitte haben Sie Verständnis, dass für Informationen zu Hotels etc. aus dem Internet bzw. aus anderen nicht von TUI selbst veröffentlichten Quellen keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden kann.