Wie mache ich Fluggastrechte geltend?
Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrechteverordnung sind persönliche Rechte. Sie müssen diese direkt bei der Fluggesellschaft einreichen.
Warum nicht über TUI? Der Reiseveranstalter darf solche Forderungen rechtlich nicht bearbeiten. Das TUI Servicecenter kann Ihren Anspruch daher nicht für Sie einreichen.
Ihre nächsten Schritte: Kontaktieren Sie direkt Ihre Fluggesellschaft für Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen oder Annullierungen.
Wie reklamiere ich Probleme mit meinem Flug?
Kontaktieren Sie bei Flugproblemen direkt Ihre Fluggesellschaft.
Ausgleichszahlungen nach EU-Fluggastrechteverordnung: Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bei Verspätungen oder Annullierungen sind persönliche Rechte. Sie müssen diese direkt bei der Fluggesellschaft einreichen.
Warum nicht über TUI? Der Reiseveranstalter darf Fluggastrechte rechtlich nicht für Sie geltend machen. Das TUI Servicecenter kann Ihren Anspruch daher nicht einreichen.
Wie reklamiere ich Mängel nach meiner Reise?
Sie hatten Reisemängel, die vor Ort nicht behoben werden konnten? Füllen Sie das Reklamationsformular vollständig aus und schildern Sie den Vorfall.
Spezielle Reklamationen:
TUI CARS: Nutzen Sie das TUI CARS Reklamationsformular
TUI fly Flüge: Nutzen Sie das TUI fly Reklamationsformular
Bearbeitung: Das TUI Complaints Management prüft Ihr Anliegen schnellstmöglich und meldet sich bei Ihnen.
Reklamationen werden ausschließlich über das Formular bearbeitet. Das TUI Servicecenter kann keine Reklamation für Sie einreichen.
Was mache ich bei technischen Problemen?
Versuchen Sie es später erneut und prüfen Sie, ob Sie die TUI-Buchungsnummer korrekt eingegeben haben.
Problem besteht nach 24 Stunden: Senden Sie einen Screenshot der Fehlermeldung an info@tui.at. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, wenn die Buchung über tui.at erfolgt ist.
Erhalte ich eine Ausgleichszahlung bei Flugzeitenänderung?
Flugzeitenänderungen sind vorbehalten. Es gibt keine gesonderte Ausgleichszahlung.
Ausgleichszahlung bei Verspätung: Sie haben Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung bei erheblicher Verspätung oder Vorverlegung? Machen Sie diesen direkt bei Ihrer Fluggesellschaft geltend. Die Ausgleichszahlung deckt auch die Urlaubsverkürzung ab.
Ablehnung durch Fluggesellschaft: Lehnt die Fluggesellschaft Ihre Forderung wegen höherer Gewalt ab? Reichen Sie das Antwortschreiben über das Online-Reklamationsformular beim TUI Complaints Management ein. Dies gilt für Buchungen über tui.at.
Der Reiseveranstalter zahlt Ihnen dann eine Minderung nach Pauschalreiserecht.
Bei höherer Gewalt steht Ihnen keine Ausgleichszahlung zu. Höhere Gewalt bedeutet ein unvorhersehbares Ereignis von außen, das nicht beherrschbar ist.
Beispiele für höhere Gewalt:
Naturkatastrophen
Extreme Wetterverhältnisse, die Start oder Landung unmöglich machen
Lange Warteschlangen an Sicherheitskontrollen
Folgeverspätungen: Eine Flugverspätung kann den gesamten Flugumlauf beeinträchtigen. Darauffolgende Flüge können ebenfalls verspätet sein. Auch für diese Flüge zahlt die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung.
Schritt 1: Fluggesellschaft kontaktieren Wenden Sie sich zuerst an Ihre Fluggesellschaft. Diese organisiert für alle betroffenen Fluggäste eine alternative Beförderung. Das gilt für Nur-Flug-Buchungen und Pauschalreisen. Die Fluggesellschaft hat den besten Überblick über verfügbare Alternativen.
Schritt 2: TUI Service Erreichen Sie die Fluggesellschaft nicht? Der TUI Service hilft Ihnen weiter. Die Kontaktdaten finden Sie in myTUI .
Was tue ich bei Problemen im Urlaubsort?
Kontaktieren Sie sofort das TUI Service Team vor Ort. So erfüllen Sie Ihre Mängelanzeigepflicht und das Team kann schnell helfen.
Kontaktdaten:
Reiseplan unter Ansprechpartner vor Ort
myTUI App
Lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen. In ausgewählten Hotels hilft Ihnen die TUI Reiseleitung direkt vor Ort.
Wie lange kann ich reklamieren?
Ihre Reklamation muss innerhalb von 2 Jahren nach Urlaubsende beim Reiseveranstalter eingegangen sein.
Melden Sie sich so schnell wie möglich. Eine zeitnahe Reklamation erleichtert die Klärung, da wir oft Rücksprache mit unseren Vertragspartnern halten.
Was ist der Unterschied zwischen Fluggesellschaft und Reiseveranstalter bei Erstattungen?
Fluggesellschaft: Die Fluggesellschaft zahlt bei Flugunregelmäßigkeiten eine Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung. Zusätzlich erstattet sie entstandene Mehrkosten.
Reiseveranstalter: Der Reiseveranstalter erstattet nach Pauschalreiserecht. Die Beträge sind meist geringer als bei der Fluggesellschaft. Eine Erstattung des Veranstalters wird auf die Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft angerechnet.
Warum soll ich bei Flugproblemen die Fluggesellschaft kontaktieren?
Kontaktieren Sie zuerst die Fluggesellschaft. Die Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung ist meist deutlich höher als nach Pauschalreiserecht.
Der Unterschied:
Fluggesellschaft: Höhere Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung
Reiseveranstalter: Geringere Entschädigung nach Pauschalreiserecht
Ihre Reklamation beim Reiseveranstalter wird auf Grundlage des Pauschalreiserechts geprüft und bearbeitet.
Was tue ich bei Gepäckschaden?
Melden Sie den Schaden sofort vor Ort bei unserer Reiseleitung oder Agentur.
Mit Versicherung: Kontaktieren Sie direkt Ihre Reisegepäckversicherung.
Ohne Versicherung: Senden Sie uns nach dem Urlaub über das Kontaktformular :
Schadenmeldung
Reparaturrechnung oder Totalschadenbestätigung
Anschaffungsbeleg (Original)
Das TUI Servicecenter kann keinen Versicherungsanspruch für Sie einreichen.
Was tue ich, wenn mein Problem vor Ort nicht gelöst wurde?
Ihr Anliegen wurde während der Reise nicht zufriedenstellend bearbeitet? Wenden Sie sich nach der Reise über das Online-Reklamationsformular an das TUI Complaints Management.
Bearbeitung: Das TUI Complaints Management prüft Ihr Anliegen und meldet sich bei Ihnen.
Was Sie benötigen:
Buchungsnummer
Beschreibung des Problems
Dokumentation der Kontaktaufnahme vor Ort
Schritt 1: Fluggesellschaft kontaktieren Wenden Sie sich zuerst an Ihre Fluggesellschaft. Bei Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung zahlt diese die Entschädigung aus.
Schritt 2: TUI Complaints Management Reichen Sie das Antwortschreiben der Fluggesellschaft über das Online-Reklamationsformular ein. Das TUI Complaints Management prüft Ihre Minderungsansprüche nach Pauschalreiserecht und zahlt die darüber hinausgehenden Beträge aus. Eine bereits erhaltene Ausgleichszahlung wird abgezogen.
Warum soll ich mein Flugticket aufbewahren?
Bewahren Sie Ihr Flugticket nach dem Flug auf. Darauf finden Sie die Buchungsnummer der Fluggesellschaft (auch Filekey genannt).
Wofür Sie die Nummer benötigen: Für Reklamationen bei der Fluggesellschaft brauchen Sie diese Buchungsnummer zur Einreichung Ihres Anliegens.
Wofür ist die Ausgleichszahlung bei Flugproblemen?
Die Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung entschädigt Sie für Unannehmlichkeiten bei großer Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung.
Abgedeckte Kosten:
Taxikosten
Zusätzliche Hotelübernachtungen
Bahntickets
Neue Flugtickets
Wie viele Fotos hochladen?
Laden Sie nur die aussagekräftigsten Fotos hoch. Wichtig ist der Inhalt, nicht die Anzahl. Bei Bedarf fordert das TUI Complaints Team weitere Fotos an.
Vorgaben:
Maximale Größe: 7,5 MB gesamt
Formate: BMP, JPEG, JPG, PDF, TIFF, PNG