Gepäckschaden und -verlust
Beschwerden und Forderungen sind zunächst an die jeweilige Fluggesellschaft zu richten. Der Anspruch muss grundsätzlich schriftlich binnen sieben Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes, bei verspätetem Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks, geltend gemacht werden. Die Verspätung sollte aus Beweiszwecken sofort am Flughafen angezeigt werden, die Beschädigung am Handgepäck unmittelbar nach deren Entdeckung.
Beschädigtes und verlorenes Gepäck
Es ist wichtig, dass Sie sich im Falle einer Gepäckbeschädigung oder eines Gepäckverlustes unverzüglich am Ankunftsflughafen an das Lost & Found Büro der jeweiligen Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind, wenden. Nach Ablauf der Frist besteht keine Haftung mehr. Bitte lesen Sie hierzu auch die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen.
Verspätetes Gepäck
Wir bedauern, dass Sie Ihr Gepäck nicht gleich bei der Ankunft erhalten haben. Bitte seien Sie versichert, dass die jeweilige Fluggesellschaft ihr Möglichstes tut, um Ihr Gepäck schnellstmöglich wiederzufinden und Ihnen zuzustellen. Ihre Gepäckinformationen werden bei Antritt Ihres Fluges in das weltweite elektronische Gepäckermittlungssystem erfasst, sodass die jeweilige Fluggesellschaft den aktuellen Status einsehen und entsprechend handeln kann.
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