Ansprüche nach der einschlägigen EU-Verordnung (Fluggastrechte, Ausgleichszahlungen) sind Persönlichkeitsrechte und müssen direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, solche Forderungen zurückzuweisen. Das TUI Servicecenter kann daher keinen Anspruch für Sie einreichen.
Für Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fluggesellschaft.
Ansprüche nach der einschlägigen EU-Verordnung (Fluggastrechte, Ausgleichszahlungen) sind Persönlichkeitsrechte und müssen direkt bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, solche Forderungen zurückzuweisen. Das TUI Servicecenter kann daher keinen Anspruch für Sie einreichen.
Hat Ihr Urlaub nicht gehalten, was er versprochen hat? Lagen Reisemängel vor, die vor Ort nicht behoben werden konnten?
Dann füllen Sie hierzu das Reklamationsformular vollständig aus und schildern, was vorgefallen ist.
Bezieht sich Ihre Reklamation auf TUI Cars klicken Sie hier.
Haben Sie eine Reklamation zu einem TUI Fly Flug klicken Sie hier.
Das TUI Complaints Management prüft Ihr Anliegen dann schnellstmöglich und meldet sich bei Ihnen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das TUI Complaints Management Ihre Reklamation ausschließlich über das Formular entgegennimmt.
Das TUI Servicecenter kann keine Reklamation oder Beschwerde für Sie einreichen.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal und vergewissern Sie sich, dass Sie die TUI-Buchungsnummer korrekt eingegeben haben.
Funktioniert es auch nach 24 Stunden nicht, senden Sie uns bitte einen Screenshot der Fehlermeldung per E-Mail an info@tui.at. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, sofern die Buchung über www.tui.at erfolgt ist.
Nein, es gibt keine gesonderte Ausgleichszahlung, da Flugzeitenänderungen immer vorbehalten sind.
Sollten Sie aufgrund einer Flugverspätung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der EU-Verordnung (EUVO) haben , dies kann auch bei Vorverlegung eines Fluges der Fall sein , können Sie diesen Anspruch direkt bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft geltend machen. Erhalten Sie von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung, ist damit auch die Urlaubsverkürzung abgedeckt.
Wird Ihre Forderung von der Fluggesellschaft aufgrund von höherer Gewalt abgelehnt, können Sie sich mit dem Antwortschreiben an unser TUI Complaints Management wenden und das Anliegen über das Online-Reklamationsformular einreichen, sofern Ihre Buchung über www.tui.at erfolgt ist.
Der Reiseveranstalter zahlt Ihnen dann gemäß Pauschalreiserecht eine entsprechende Minderung.
Bitte wenden Sie sich über unser Online-Reklamationsformular an das TUI Complaints Management nach der Reise.
Bitte wenden Sie sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Sollte ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 bestehen, wird die Fluggesellschaft diese auszahlen.
Im Anschluss können Sie Ihr Antwortschreiben an unser TUI Complaints Management hier einreichen. Dieser prüft die Minderungsansprüche gemäß Pauschalreiserecht und zahlt Ihnen nach Abzug einer bereits von der Fluggesellschaft geleisteten Ausgleichszahlung die darüber hinaus zustehenden Beträge aus.
Hat die Fluggesellschaft aufgrund von höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung geleistet, wird der Veranstalter den vollen Minderungsanspruch auszahlen.
Im Falle von höherer Gewalt steht Ihnen keine Ausgleichszahlung zu.
Die Rechtsprechung definiert höhere Gewalt als ein unvorhersehbares und nicht beherrschbares Ereignis, das von außen auftritt.
Dazu zählen zum Beispiel:
Naturkatastrophen
Widrige Wetterverhältnisse, die Start oder Landung unmöglich machen
Lange Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen
Bitte beachten Sie:
Oft beeinträchtigt eine Flugverspätung den gesamten Flugumlauf. Es kann daher vorkommen, dass bei einer großen Verspätung eines Fluges auch darauffolgende Flüge betroffen sind. Für diese Flüge wird ebenfalls keine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft geleistet.
Bitte wenden Sie sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Sie ist dafür verantwortlich, für alle betroffenen Fluggäste eine alternative Beförderung zu organisieren – unabhängig davon, ob es sich um eine Nur Flug Buchung oder eine Pauschalreise eines Veranstalters handelt. Die Fluggesellschaft hat in diesem Fall den besten Überblick.
Sollte die Fluggesellschaft nicht erreichbar sein, steht Ihnen selbstverständlich der TUI Service unter den Kontaktdaten unter myTUI gerne hilfreich zur Seite.
Befinden Sie sich in Ihrem Urlaubsort und sind mit einer Leistung nicht zufrieden?
Bitte kontaktieren Sie sofort das TUI Service Team vor Ort. Die Ansprechpartner finden Sie in Ihrem myTUI Account, sowie auf Ihren Reiseplan unter Ansprechpartner vor Ort. So kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Mängelanzeige nach, und das TUI Service Team kann umgehend für Abhilfe sorgen.
WICHTIG: Bitte lassen Sie sich alle Vereinbarungen und Bestätigungen schriftlich geben.
Schon gewusst?
In der myTUI App finden Sie schnell alle Informationen, um das TUI Service Team zu kontaktieren. Alternativ können Sie sich in ausgewählten Hotels direkt an Ihre TUI Reiseleitung wenden.
Ihre Reklamation muss innerhalb von 2 Jahren nach Urlaubsende beim Reiseveranstalter eingegangen sein.
Wir empfehlen: Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich, denn wir halten häufig Rücksprache mit unseren Vertragspartnern.
Ihr Vorteil: Eine zeitnahe Meldung hilft bei der Klärung Ihres Anliegens.
Die Fluggesellschaften zahlen im berechtigten Kompensationsfall eine Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 (EUVO). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, verschiedene Mehrkosten, die Ihnen aufgrund einer Flugunregelmäßigkeit entstanden sind, zu erstatten.
Die Veranstalter erstatten hingegen nur nach dem Pauschalreiserecht, und die Beträge sind meist deutlich geringer als nach der EUVO. Eine Veranstalterkompensation wird auf die Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft angerechnet.
Beispiel:
Wenn Ihr Veranstalter Ihnen aufgrund einer Flugverspätung eine Minderung von 100 € gemäß Pauschalreiserecht auszahlt, erhalten Sie von der Fluggesellschaft nur noch 300 € Ausgleichszahlung, damit keine Überkompensation erfolgt. Ihnen steht in einer solchen Situation maximal der Erstattungsbetrag (z. B. 250 €, 400 € oder 600 €) gemäß EUVO zu.
Ihre Reklamation wird schnellstmöglich auf Grundlage des Pauschalreiserechts geprüft und bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Entschädigung nach Pauschalreiserecht im Vergleich zur EU-Verordnung (EUVO) in der Regel deutlich geringer ausfällt.
Daher empfehlen wir Ihnen, zunächst die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren.
In diesem Fall ist eine zeitnahe Meldung bei unserer Reiseleitung oder unserer Agentur vor Ort Voraussetzung für die Prüfung Ihres Anliegens.
Sie haben eine Reisegepäckversicherung?
Bitte wenden Sie sich direkt mit der Schadenmeldung an Ihre Versicherung.
Sie haben keine Reisegepäckversicherung?
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen und senden uns nach Ihrem Urlaub folgende Belege im Original über das Kontaktformular:
Schadenmeldung (Protokoll über Personen- und Sachschäden)
Reparaturrechnung oder die Bestätigung eines Fachgeschäfts über den Totalschaden
Anschaffungsbeleg im Original
WICHTIG: Das TUI Servicecenter kann keinen Anspruch für Sie einreichen !
Bitte bewahren Sie nach dem Flug Ihr Flugticket auf, da darauf der Filekey bzw. die Buchungsnummer der Fluggesellschaft vermerkt ist.
Für eine eventuelle Reklamation bei der Fluggesellschaft benötigen Sie diese Buchungsnummer/den Filekey zur Einreichung.
Die Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/2004 (EUVO) dient dazu, Ihnen Unannehmlichkeiten und Kosten auszugleichen, die durch eine große Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung entstehen.
Im berechtigten Kompensationsfall deckt die EUVO beispielsweise folgende Kosten ab:
Taxikosten
Zusätzliche Hotelübernachtungen
Bahntickets
Neue Flugtickets
Ziel der Ausgleichszahlung ist es, Ihnen als Fluggast eine faire Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu bieten.
Bitte laden Sie nur eine kleine Auswahl der aussagekräftigsten Fotos hoch. Für die Bearbeitung ist entscheidend, was auf den Fotos zu sehen ist, nicht die Anzahl der Bilder. Sollten wir weitere Fotos benötigen, wird das TUI Complaints Team diese direkt bei Ihnen anfordern.
Insgesamt können Sie Anlagen mit einer Gesamtgröße von bis zu 7,5 MB hochladen. Akzeptierte Dateiformate sind: .bmp, .jpeg, .jpg, .pdf, .tiff, .png.
Hier gelangen Sie zum Reklamationsformular.