Reise- und Sicherheitsinformationen

Aktuelle Ereignisse

Naher Osten | Aktuelle Information zu den militärischen Luftangriffen im Nahen- und Mittleren Osten

  • Am 01. Mai 2026 hat das Österreichische Außenministerium für folgende Länder die Reisewarnung aufgehoben:

    • Bahrain

    • Jordanien

    • Katar

    • Oman

    • Saudi-Arabien

    • Vereinigte Arabische Emirate

    • Für folgende Länder und Regionen ist die Reisewarnung von Deutschen Auswärtigen Amt immer noch gültig

      • Israel

      • Kuwait

    Umbuchungs- und Stornierungskonditionen:

    • Für alle Länder und Regionen ohne Reisewarnung gelten die TUI Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    • Sollte es abweichende Umbuchungs- oder Stornierungskonditionen geben, erhalten betroffene Gäste eine Information.

    • Den Reise- und Sicherheitshinweis finden Sie auf der Seite des österreichischen Außenministeriums: BMEIA.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.

Stand: 04.05.2026   15:00 Uhr

Kuba | Treibstoffmangel landesweit

• Auf Kuba kann die Treibstoffversorgung für kommerzielle Flüge bis mindestens 11. März 2026 nicht gewährleistet werden.
• Mehrere Airlines haben daraufhin angekündigt, das Flugangebot ab und bis Kuba auszusetzen. Andere Airlines operieren Rückflüge nur noch mit Tankstopp auf nahegelegenen Inseln.
• Das Auswärtige Amt weist auf die Gefahr zusätzlicher Versorgungsengpässe durch Einschränkungen im Lieferverkehr hin.
• Durch die aktuellen Rahmenbedingungen können ein sicherer Aufenthalt und eine Durchführung der TUI Operations nicht mehr gewährleistet werden.
• Daher werden alle Anreisen bis einschließlich 30. April 2026 abgesagt.
• Den Reise- und Sicherheitshinweis finden Sie auf der Seite des Außenministeriums: Reisewarnungen.
• Umbuchungs- und Stornierungskonditionen: Gebührenfreie Umbuchung und Stornierung bis einen Tag vor Anreise bis 12:00 Uhr möglich (bei Wochenendanreisen bis zum Freitag 12:00 Uhr). Aktive Stornierung seitens TUI ab einem Tag vor Anreise 12:00 Uhr (bei Wochenendanreisen ab Freitag 12:00 Uhr).
*Stand: 10.02.2026 / 17:05 Uhr*

Tipps zur Reisevorbereitung

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger

Reisebestimmungen können sich kurzfristig verändern. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn Ihrer Reise über die Reise- und Sicherheitshinweise bzw. die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes auf der Website des Außenministeriums zu informieren. Überdies empfehlen wir Ihnen, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten und aktuelle Nachrichten zu verfolgen.

Aktuelle Einreise-/Rückreisebestimmungen für unsere Top 10 Zielgebiete

Finden Sie auf der Website des Außenministeriums:

Griechenland

Spanien

Türkei

Ägypten

Zypern

Italien

Malediven

Kroatien

Vereinigte Arabische Emirate

Dominikanische Republik

Alle weiteren Destinationen

Hinweise für Reisen mit Kindern in die Türkei

 Folgende Regeln gelten für Reisen mit Kindern unter 18 Jahren. Neben den staatlichen Einreisebestimmungen gibt es auch Hotel-Regeln. Diese Regeln können strenger sein, als die gesetzlichen Bestimmungen und müssen zwingend vorab erfüllt sein.

Wann wird eine Einverständniserklärung benötigt?

Kinder unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern, wenn sie:

•  ohne Eltern reisen oder
•  mit nur einem Elternteil reisen

Wichtig: Viele Hotels in der Türkei verlangen diese Erklärung schon vor der Anreise. Sie prüfen das Dokument im Voraus. Ohne rechtzeitige Vorlage können Sie nicht einchecken.

1) Alleinreisende Kinder unter 18 Jahren

•  Für jede Buchung müssen Sie eine Anfrage an das Hotel über Ihr Reisebüro oder ihr (Online-) Buchungsportal stellen.
•  Ausnahmen: Bei ROBINSON, TUI MAGIC LIFE, dynamischen Unterkünften, X-TUI und ltur ist keine Anfrage möglich. Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht allein buchen.

2) Kinder unter 18 Jahren mit erwachsener Begleitung

•  Begleitung durch andere Erwachsene: Die Eltern müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben. Schicken Sie diese bitte gleich nach der Buchung unterschrieben an ihr gebuchtes Hotel.
•  Begleitung durch ein Elternteil bzw. durch die leiblichen Eltern oder den gesetzlichen Vormund mit anderem Nachnamen: Informieren Sie das Hotel vor der Reise, dass es sich um die leiblichen Eltern oder den gesetzlichen Vormund handelt. Nehmen Sie auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mit.
•  Die Einverständniserklärung finden Sie in myTUI. Bitte schicken Sie die Einverständniserklärung gleich nach der Buchung unterschrieben an Ihr gebuchtes Hotel. Die E-Mail-Adresse Ihres Hotels finden Sie auf TUI.at in der Hotelbeschreibung unter "Kontaktinformationen".

Wichtig: Ihre Verantwortung und mögliche Folgen:

•  Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Einverständniserklärung entsprechend rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
•  Wenn Sie die Erklärung nicht vorlegen und das Hotel den Check-in verweigert, können Sie keine Ansprüche gegen TUI stellen.
•  TUI prüft diese Dokumente nicht.
•  TUI garantiert nicht, dass das Hotel die Dokumente akzeptiert

Weitere Informationen und Formulare

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten: Türkei – BMEIA - Außenministerium Österreich