Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger

Reisebestimmungen können sich kurzfristig verändern. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn Ihrer Reise über die Reise- und Sicherheitshinweise bzw. die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes auf der Website des Außenministeriums zu informieren. Überdies empfehlen wir Ihnen, auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten und aktuelle Nachrichten zu verfolgen.

Aktuelle Einreise-/Rückreisebestimmungen für unsere Top 10 Zielgebiete

Finden Sie auf der Website des Außenministeriums:

Griechenland

Spanien

Türkei

Ägypten

Zypern

Italien

Malediven

Kroatien

Vereinigte Arabische Emirate

Dominikanische Republik

Alle weiteren Destinationen

Hinweise für Reisen mit Kindern in die Türkei

 Folgende Regeln gelten für Reisen mit Kindern unter 18 Jahren. Neben den staatlichen Einreisebestimmungen gibt es auch Hotel-Regeln. Diese Regeln können strenger sein, als die gesetzlichen Bestimmungen und müssen zwingend vorab erfüllt sein.

Wann wird eine Einverständniserklärung benötigt?

Kinder unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern, wenn sie:

•  ohne Eltern reisen oder
•  mit nur einem Elternteil reisen

Wichtig: Viele Hotels in der Türkei verlangen diese Erklärung schon vor der Anreise. Sie prüfen das Dokument im Voraus. Ohne rechtzeitige Vorlage können Sie nicht einchecken.

1) Alleinreisende Kinder unter 18 Jahren

•  Für jede Buchung müssen Sie eine Anfrage an das Hotel über Ihr Reisebüro oder ihr (Online-) Buchungsportal stellen.
•  Ausnahmen: Bei ROBINSON, TUI MAGIC LIFE, dynamischen Unterkünften, X-TUI und ltur ist keine Anfrage möglich. Kinder unter 18 Jahren dürfen nicht allein buchen.

2) Kinder unter 18 Jahren mit erwachsener Begleitung

•  Begleitung durch andere Erwachsene: Die Eltern müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben. Schicken Sie diese bitte gleich nach der Buchung unterschrieben an ihr gebuchtes Hotel.
•  Begleitung durch ein Elternteil bzw. durch die leiblichen Eltern oder den gesetzlichen Vormund mit anderem Nachnamen: Informieren Sie das Hotel vor der Reise, dass es sich um die leiblichen Eltern oder den gesetzlichen Vormund handelt. Nehmen Sie auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mit.
•  Die Einverständniserklärung finden Sie in myTUI. Bitte schicken Sie die Einverständniserklärung gleich nach der Buchung unterschrieben an Ihr gebuchtes Hotel. Die E-Mail-Adresse Ihres Hotels finden Sie auf TUI.at in der Hotelbeschreibung unter "Kontaktinformationen".

Wichtig: Ihre Verantwortung und mögliche Folgen:

•  Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Einverständniserklärung entsprechend rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.
•  Wenn Sie die Erklärung nicht vorlegen und das Hotel den Check-in verweigert, können Sie keine Ansprüche gegen TUI stellen.
•  TUI prüft diese Dokumente nicht.
•  TUI garantiert nicht, dass das Hotel die Dokumente akzeptiert.

Weitere Informationen und Formulare

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten: Türkei – BMEIA - Außenministerium Österreich