Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) schützt vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, indem es die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen sowie von Produkten aus diesen stark einschränkt oder sogar ganz verbietet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird in Europa mit einem Bußgeld oder in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe verfolgt. Was Sie beispielsweise nicht aus Ihrem Urlaub mitbringen dürfen:
- Alpenpflanzen (z.B. Edelweiß, Enzian), Orchideen- und Sukkulentenarten (z.B. Kakteen, Euphorbien und Aloepflanzen)
- endemische Pflanzenarten der Kanaren, Madeiras und der Mittelmeerinseln (z.B. Euphorbien, Dickblattgewächse)
- lebende oder ausgestopfte Vögel (z.B. Greifvögel, Eulen, Flamingos, Kraniche, Papageien)
- Felle von Wildkatzen, Bären, bestimmte Gazellen- und Antilopenarten
- Land- oder Wasserschildkröten, Schlangen, Krokodile, Kaimane und Warane sowie Produkte aus diesen (z.B. Armreifen, Schuhe, Handtaschen etc.)
- Souvenirs aus Korallen (z.B. Korallenketten), bestimmte Muscheln oder Schnecken, Seepferdchen, Kaviar- Schmetterlinge, bestimmte Käferarten
- lebende oder ausgestopfte Affen
- Produkte aus Elfenbein und Elefantenleder, Medizin aus Nashornpulver, Tigern o.ä.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.artenschutz-online.de, beim Bundesamt für Naturschutz
www.bfn.de, in Österreich beim Bundesministerium für Finanzen
www.bmf.gv.at.