Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 sind wir seit dem 16.07.2006 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten.

Steht diese bei Buchung noch nicht fest, werden wir Sie zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens informieren. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend verständigt. Im Fall eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung werden wir Sie über den Wechsel so rasch wie möglich benachrichtigen.

Die aktuelle Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung ("Schwarze Liste") unterliegen, können Sie über unsere Homepage einsehen.

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