Zum Glück mit Reiseversicherung

Reiseversicherungen sind oft das Glück im Unglück!

Mit der Europäischen Reiseversicherung bedenkenlos in Ihren wohlverdienten Urlaub!

Wir wissen, dass ein Notfall neben dem gesundheitlichen Schaden, Kosten in existenzbedrohender Höhe verursachen kann.

Mit einer Reiseversicherung für Auslandsreisen oder einer Reisestornoversicherung sind Sie für Ihren Urlaub bestens gewappnet.

Wählen Sie aus folgenden Optionen

★★★ Unser TIPP ★★★

KomplettSchutz

Stornoversicherung für den Krankheitsfall vor Abreise inkl. Reise- und Ferienversicherung für das Urlaubsland


✓ Reisestorno & Reiseabbruch

✓ Verspätungsschutz & Reisegepäck

✓ Suche & Bergung, Medizinische Leistungen im Ausland & Heimattransport

✓ Reiseprivathaftpflicht & Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland


Maximale Reisedauer: 31 Tage

Örtlicher Geltungsbereich: Europa oder Weltweit

Prämien & Bedingungen

KOMPLETTSCHUTZ buchen ▶

★★★

ReiseSchutz

Reise- und Ferienversicherung für das Urlaubsland
 


-

✓ Verspätungsschutz & Reisegepäck

✓ Suche & Bergung, Medizinische Leistungen im Ausland & Heimattransport

✓ Reiseprivathaftpflicht & Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland


Maximale Reisedauer: bis 11 Monate

Örtlicher Geltungsbereich: Europa oder Weltweit

Prämien & Bedingungen

REISESCHUTZ buchen ▶

★★★

StornoSchutz

Stornoversicherung für den Krankheitsfall vor Abreise
 


✓ Reisestorno & Reiseabbruch

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Maximale Reisedauer: bis 3 Monate

Örtlicher Geltungsbereich: Weltweit (inkl. Europa)

Prämien & Bedingungen

STORNOSCHUTZ buchen ▶

Fragen zur Versicherung allgemein

Bei Zubuchung des Flex Tarifs ist eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung bis einschließlich 15 bzw. 29 Tage vor Anreise kostenlos möglich. Die meisten Stornierungen passieren erfahrungsgemäß aufgrund eines Krankheitsfalles kurz vor Reiseantritt - ungefähr 77 % aller gemeldeten Versicherungsfälle finden innerhalb der letzten 10 Tage vor Abreise statt. Mit dem  Komplettschutz oder Stornoschutz der Europäischen Reiseversicherung sind Sie zusätzlich noch bis zu Ihrer Abreise gegen hohe Stornokosten versichert. 

Der vollumfassende Schutz beginnt unmittelbar bei Versicherungsabschluss innerhalb von 3 Tagen nach Buchungsabschluss. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie bei nachträglichem  Zubuchen der Versicherung erst ab dem 10. Tag ​​​​versichert sind.

Das Paket “KomplettSchutz” gilt für eine Reise mit einer Reisedauer bis maximal 31 Tage. Zusätzlich kann das Paket “ReiseSchutz” abgeschlossen werden, dort ist eine maximale Reisedauer von 11 Monaten versichert. Somit ergibt sich ein gesamter Versicherungszeitraum von bis zu 1 Jahr.

Fragen zum Abschluss einer Versicherung

Im letzten Schritt Ihres Buchungsabschlusses haben Sie die Möglichkeit Ihren gewünschten Versicherungsschutz hinzuzubuchen. Sollte Ihnen keine Auswahl gegeben werden, können Sie uns Ihren Versicherungswunsch in diesem Schritt mitteilen. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Versicherungsangebot.

Kein Problem! Unser kompetentes Team des TUI Servicecenters berät Sie gerne und bucht Ihnen auf Wunsch ganz einfach und unkompliziert die passende Reiseversicherung für Ihre Reise dazu. Gerne können wir Ihnen diesbezüglich telefonisch oder per Mail (info@tui.at) behilflich sein. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie erst ab dem 10. Tag bei nachträglichem Versicherungsabschluss versichert sind.

Erkundigen Sie sich direkt bei der Europäischen Reiseversicherung über verschiedenste Versicherungsprodukte, deren Leistungsbeschreibung mit den versicherten Leistungen und Prämien, die Versicherungsbedingungen sowie die Informationen zu den Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und der Datenverarbeitung.

Nach Abschluss Ihrer Reiseversicherung erhalten Sie alle benötigten Unterlagen inkl. Ihrer Versicherungspolizze per Mail.

Bei Fragen steht Ihnen das Service-Center der Europäischen Reiseversicherung zur Verfügung.
Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Tel. +43 1 317 25 00
E-Mail: info@europaeische.at
Postadresse: Schaden-Management, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien

Fragen zur Versicherung durch Kreditkarten

Damit der Versicherungsschutz gültig ist, müssen Sie die Reise in der Regel über Ihre Kreditkarte bezahlen. Vielen Urlaubern sind allerdings die Einschränkungen von Kreditkartenversicherungen nicht bewusst und haben im Ernstfall keine volle Versicherungsdeckung. Es kommt daher oft zu vielen Fragen bzw. Unklarheiten, welche im Vorhinein mit der Kreditkartenversicherung abgeklärt werden müssen.

Welche Voraussetzungen bzw. Umsätze muss man erfüllen, um geschützt zu sein?

Wie hoch ist der Selbstbehalt und bis zu welcher Summe ist ein Storno versichert?

Sind bestehende Leiden versichert? 

Für welche mitreisenden Personen gelten die inkludierten Versicherungsleistungen?

Ist ein Reiseabbruch versichert?

Für welche Art von Reisen habe ich eine Stornodeckung?

Jeder 50. erleidet beispielsweise während seiner Reise einen Schadensfall und jeder 73. muss stornieren. Grund genug, sich abzusichern.

 Der Versicherungsschutz ist von der Art der Kreditkarte abhängig. Es ist nicht immer eine Reiseversicherung inkludiert.

Meist ist kein automatischer Stornoschutz bei Kreditkartenversicherungen enthalten.

Mitreisende bei Versicherungen über die Kreditkarte sind nicht automatisch mitversichert.

Häufig gibt es geringere Versicherungssummen bei Kreditkartenversicherungen.

Oft ist der Versicherungsschutz abhängig von der Kreditkartennutzung für die Bezahlung der Reise.

Damit Sie Ihren Urlaub genießen können, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung mit der Europäischen Reiseversicherung!

Fragen im Falle eines Stornos bzw. Schadens

Wenn Sie die Reise nicht antreten können, stornieren Sie bitte ehestmöglich bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro) und verständigen Sie gleichzeitig das Schaden-Management der Europäischen Reiseversicherung. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:

Online Schadenformulare

telefonisch Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr - +43 1 317 25 00 

Mail: schaden@europaeische.at

Postadresse: Schaden-Management, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien

Jeder Schadenfall muss nachgewiesen werden. Beispielsweise muss bei Erkrankung im Stornofall ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Diebstahl ein Polizeibericht oder bei Arztkosten am Urlaubsort eine entsprechende Rechnung.

Hier finden Sie alle Informationen der Europäischen Reiseversicherung im Schadenfall.

Im gedeckten Stornofall werden grundsätzlich die Stornokosten übernommen - jene Kosten, die zum Zeitpunkt der Feststellung der Reiseunfähigkeit anfallen. Sollten durch ein Zuwarten höhere Stornokosten entstehen, wird die Differenz nicht übernommen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne unseren Service „StornoCheck“.

Wenn ein Schadenfall aufgetreten ist, melden Sie diesen bitte ehestmöglich bei der Europäischen Reiseversicherung. Hierfür haben Sie folgende Möglichkeiten:

Online Schadenformulare

telefonisch Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr - +43 1 317 25 00 

Mail: schaden@europaeische.at

Postadresse: Schaden-Management, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien

Jeder Schadenfall muss nachgewiesen werden. Beispielsweise muss bei Erkrankung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Diebstahl ein Polizeibericht oder bei Arztkosten am Urlaubsort eine entsprechende Rechnung.

Hier finden Sie alle Informationen der Europäischen Reiseversicherung im Schadenfall.

Je nach Art des Schadensfalls sind unterschiedliche Dokumente notwendig. Hier finden Sie alle genauen Informationen dazu

In Notfällen können Sie täglich 24 Stunden an folgende Rufnummer wenden:  43 1 50 444 00

Der Schaden muss umgehend nach Bekanntwerden gemeldet werden.

3 gute Gründe für eine Reiseversicherung mit der Europäischen Reiseversicherung:


Der Marktführer mit 110 Jahren Erfahrung


Deutschsprachige Ansprechpartner im Notfall


Notfall-App: Ihre Polizze immer & überall griffbereit

Insidertipp: Jahresreiseversicherung

Sie verreisen mehr als 1 x im Jahr? Dann ist eine Jahresversicherung die ideale Lösung, egal ob für Familien, Paare oder Einzelpersonen!
Hier erhalten Sie weitere Infos zur Jahresreiseversicherung!

Reisedoc in allen ERV Reiseversicherungen mit med. Leistungspaket enthalten

Sie sind im Urlaub und fühlen sich nicht wohl? Sprechen Sie jederzeit (24/7) mit einem österreichischen Arzt - dem ERV Reisedoc - darüber.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Ein Arzt, der Ihre Sprache spricht und auf dessen Kompetenz Sie vertrauen können.
  • Egal wo Sie sind, melden Sie sich per App oder Hotline bei uns, und ein Arzt wird Sie in Kürze zurückrufen.
  • Und falls notwendig werden wir automatisch die Rettungskette in Gang setzen.

So geht's: Klicken Sie auf den „Reisedoc“-Button in der MEINE URLAUBERIA-App, damit werden die von Ihnen hinterlegten Daten wie Name und Polizzendaten, sowie GPS übertragen. Binnen garantierten 30 Minuten ruft eine versierte Medizinerin oder ein Mediziner zurück. Oder Sie rufen direkt die Service-Hotline +43 1 50444 00 der Europäischen Reiseversicherung an, geben Ihre Daten durch und erhalten daraufhin den Rückruf des Reisedocs.
Hier erhalten Sie weitere Infos zum Reisedoc!


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